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Anrechnung und Zulassung
Welche Voraussetzungen gelten für die Zulassung zum Bachelorstudium Psychosoziale Beratung?
Für die Zulassung zum Bachelor-Studium Psychosoziale Beratung benötigen Sie den Nachweis einer einschlägigen beruflichen Qualifikation oder einer mindestens zweijährigen facheinschlägigen Tätigkeit.
Als facheinschlägig gelten berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Pädagogik, Seelsorge und Diakonie sowie Wirtschaft, Recht, Justiz, Exekutive oder Verwaltung.
Zusätzlich ist ein persönliches Aufnahmegespräch erforderlich. Dabei werden Ihre Motivation für die Studienwahl sowie Ihre Eignung hinsichtlich der für die psychosoziale Beratung relevanten personalen und sozialen Kompetenzen betrachtet.
Das Zulassungsverfahren kostet EUR 250,–. Die Gebühr fällt unabhängig vom Ergebnis des Zulassungsverfahrens an.
Sie haben schon eine Lebens- und Sozialberatungs-Ausbildung und möchten sich davon Inhalte anrechnen lassen?
Erfahrene Lebens- und Sozialberater können mit dem Bachelor-Upgrade Psychosoziale Beratung schneller und kostengünstiger zum Bachelor-Abschluss gelangen. Bereits erworbene berufliche Kompetenzen werden dabei validiert und können den Umfang des Studiums deutlich reduzieren.
Aus den theoretischen Grundlagen der Lebens- und Sozialberatung können in der Regel Kompetenzen im Umfang von bis zu 60 ECTS anerkannt werden. Wenn Sie zusätzlich die Befähigungsprüfung der WKO nachweisen können, können auch Kompetenzen aus der facheinschlägigen Praxis im Umfang von bis zu 40 ECTS validiert werden.
Dadurch müssen bereits vorhandene Kompetenzen nicht erneut im Studium erworben werden und der Weg zum Bachelor-Abschluss verkürzt sich entsprechend.
Kann ich mir bereits absolvierte Studienleistungen auch für das Bachelorstudium Psychosoziale Beratung anerkennen lassen?
Ja, bereits absolvierte Studienleistungen können anerkannt werden, sofern sie den Inhalten des Bachelorstudiums Psychosoziale Beratung gleichwertig sind und die LSB-Verordnung sowie die studienrechtlichen Bestimmungen eine Anerkennung zulassen. Das muss individuell geprüft werden.
Durch die Anerkennung müssen gleichwertige Studieninhalte nicht erneut absolviert werden. Dadurch kann sich der Studienaufwand reduzieren, die Kosten des Studiums bleiben jedoch gleich.
Die Anerkennung muss von den Studierenden beantragt werden und wird individuell von der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung geprüft.
WEITERE FRAGEN
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